INFORMATION ARBEITSLOSIGKEIT BERN:

ADRESSE DER KANTONALEN ARBEITSLOSENKASSE DES KANTONS BERN

  • beco Berner Wirtschaft
    Arbeitslosenkasse
  • Lagerhausweg 10
  • 3018 Bern
  • Tel. 031 634 11 11
  • Fax 031 634 11 01

Die kantonale Arbeitslosenkasse ist zuständig für die Gewährung und Auszahlung aller Arbeitslosigkeitsleistungen. Für die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, ist es nur die Ausgleichskasse, die verantwortlich ist. Sobald Sie Arbeitslos sind, also entlassen wurden, garantiert Ihnen das nationale Gesetz zur Arbeitslosenversicherung den Bezug von Arbeitslosengeld.

 

 

 

Informationen Ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse in Bern !

Seit 2011 werden die beitragszahlungen mit der Einzahlungsdauer verknüpft. Die Beitragszahlung an die Arbeitslosenkassen muss mindestens 2 Jahre betragen. Die Anzahl Taggelder hängt also von Ihrem Alter und Ihrer Beitragszeit ab, insbendere jedoch von der Dauer der Beitragsmonate die Sie geleistet haben. Wichtig; falls Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, also dem ersten Werktag nach Beendigung Ihrer Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber beim RAV einschreiben, da Sie sonst mit einer Strafe rechnen müssen. Wenn Sie sich eingeschrieben haben wird Ihre kantonale Arbeitslosenkasse Sie um die entsprechenden Dokumente anfragen, die Sie dann zusenden müssen.

Ihre kantonale Arbeitslosenkasse Bern entscheidet über die Höhe der Arbeitslosentaggelder !

Sie können Leistungen beziehen, insofern Sie;

  • -die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen
  • -ihr Domizil in der Schweiz haben
  • -arbeitslos sind
  • -bereit sind eine angemessene Stelle anzutreten oder an einer arbeitsmarktrechtlichen Wiedereingliederungsmassnahme teilnehmen
  • -mindestens während 12 Monaten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben
  • -ihre obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben
  • -keine AHV Rente beziehen

Es gibt spezielle Regelungen für Grenzgänger, für Leute die eine Umschulung abgeschlossen haben oder für dijenigen welche wenige rals 12 Monate einbezahlt haben usw. Ihre kantonale Arbeitslosenkasse in Genf kann Sie über all diese Spezialfälle detailliert informieren, unter: 031 634 11 11.

 

 

 

Höhe der Arbeitslosentaggelder der Berner Arbeitslosenkasse !

Es ist ist die kantonale Arbeitslosenkasse Bern welche zu Ihren gunsten die Höhe Ihrer Arbeitslosentaggelder berechnet. Die Höhe definiert sich vor allem über Ihren letzten Verdienst, auch versicherter Verdienst genannt. Die kantonale Arbeitslosenkasse Bern wird die letzten 6 oder die letzten 12 Monate nehmen, den Durchschnittsverdienst berechnen und die höhere Zahl als versicherten Verdienst nehmen, exklusive der Familienzulagen die Sie erhalten haben. Wenn Sie 13. Monatsgehälter pro Jahr bezogen haben wird Ihr Jahresverdienst durch 12 geteilt. Die kantonale Arbeitslosenkasse Bern wird nur Löhne ab einer Höhe von mehr als CHF 500 berücksichtigen bis maximal zu einer Höhe von CHF 10500.

Der versicherte Verdienst und Ihre ausbezahlten Arbeitslosentaggelder der kantonalen Arbeitslosenkasse Bern !

Die auszubezahlenden Arbeitslosentaggelder entsprechen 70% Ihres versicherten Verdienstes. Sie erhalten 80% sofern:

  • -Sie Kinder unter 25 Jahren haben
  • -Sie zu mindestens 40% invalide sind und eine Invalidenrente beziehen
  • -Ihr versicherter Verdienst unter CHF 3797 liegt

Die Taggelder können gestrichen werden wenn die nicht die Vorschriften der kantonalen Arbeitslosenkasse Bern einhalten.

Die Anzahl der Arbeitslosentaggelder ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse Bern :

Die bernische kantonale Arbeitslosenkasse wird Ihnen während einer Rahmenfrist von maximal 2 Jahren Taggelder ausbezahlen. Der erste Tag dieser Frist beginnt ab dem Zeitpunkt in dem Sie alle Anforderungen an einen Arbeitslosen/eine Arbeitslose erfüllen. Die Anzahl Ihrer Taggelder wird Ihnen durch einen Brief schriftlich mitgeteilt und Sie können diese jederzeit bei Ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse Bern nachfragen. Die Dauer hängt in der Regel von den geleisteten Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung ab.

  • -wenn Sie mondestens 12 Monate einbezahlt haben: die Taggelder werden während 200 – 260 Tagen von ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse überwiesen
  • -wenn Sie mindestens 18 Monate einbezahlt haben: die Taggelder werden während 400 Tagen von ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse überwiesen
  • -wenn Sie mindestens 22 Monate einbezahlt haben: die Taggelder werden während 520 Tagen von ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse überwiesen
  • -wenn sie von der Beitragspflicht befreit wurden : die Taggelder werden während 90 Tagen von ihrer kantonalen Arbeitslosenkasse überwiesen

Die Überweisung Ihrer Arbeitslosentaggelder von der kantonalen Berner Arbeitslosenkasse !

Die Anzahl Taggelder die Sie pro Monat erhalten sind 21.7. Wenn Sie während der Kündigungsfrist einen Unfall haben oder Krank wurden so verlängert sich diese, aber lassen sie sich von der kantonalen Arbeitslosenkasse Bern beraten. Es kann zu einer Wartefrist kommen, dies abhängig von der höhe ihres versicherten Verdienstes. Generell beträgt die Wartefrist zwischen 5 und 20 Tagen. Sie erhalten also zu Beginn der Arbeitslosigkeit keine Taggelder für 5 – 20 Tage. Für weitere Informationen wenden sie sich an die kantonale Arbeitslosenkasse Bern.

Die Wartefrist für Ihre Arbeitslosentaggelder sind wie folgt: 5 Tage Wartefrist wenn ihr verischerter Verdienst zwischen CHF 3001 und CHF 5000 liegt, 10 Tage Wartefrist zwischen CHF 5001 und 7500, 15 Tage Wartefrist ab einem Verdienst von CHF 7501 und 20 Tage Wartefrist für einen Verdienst ab CHF 10417 bei kinderlosen.

Arbeitslosentaggelder ohne Wartefrist: Bei einem versicherten Verdienst unter CHF 3000, oder wenn Sie Kinder unter 25 Jahren haben und Ihr versicherter Verdienst unter CHF 5000 liegt besteht keine Wartefrist.